Thema: Ebay: BDPh fordert Verbot für Verkauf von Briefmarken-Fälschungen
zackeingo Am: 07.08.2012 19:19:19 Gelesen: 77181# 23@  
Irgendwie bin ich im falschen Film.

Wenn jemand Fälschungen, Neudrucke, Faksimiles oder ähnliches bewusst als echte Briefmarke verkauft, ist das nach meiner allerdings unmaßgeblichen Meinung eine strafbare Handlung. Wenn aber jemand dieselben als das anbietet was sie sind, sehe ich absolut keine Probleme. Es muss doch jeder für sich selbst entscheiden, was er sammelt und was er dafür ausgeben möchte.

Der Hauptteil aller dieser Produkte stammt doch von den in- und ausländischen philatelistischen Verbänden (auch BDPh und APHV) sowie Großhändlern und Veranstaltern, meist anlässlich irgendwelcher kleineren oder größeren Veranstaltungen. Unter anderem auch "Messe Essen", "Philatelia" usw.

Wenn jemand einen Block 1 von Berlin als Nachdruck für x Euro anbietet, ist es doch Sache eines jeden mündigen Sammlers über den Kauf und die Akzeptanz des Preises (€ 1,- oder € 10,- oder mehr) zu entscheiden.

Nach den Kriterien der sogenannten "Schwarzen Zunft" (Handstempelaufdrucke der SBZ) wären sämtliche Produkte und gestempelten Briefmarken der Versandstelle der Deutschen Post AG "falsch" bzw. neuerdings "verfälscht", wobei es gerade in dieser Szene bei drei verschiedenen Prüfern (BPP) auch zu drei verschiedenen Ergebnissen kommen kann.

Im übrigen muss bei Ebay - zumindest bei jedem philatelistischen Artikel- verbindlich angegeben werden, ob die Ware echt, repariert oder eine Reproduktion ist.

Außerdem gibt es noch das Fernabsatzgesetz, nach dem jeder alles ohne jegliche Begründung innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden kann. Die sog. "Abmahnmafia" lauert schon auf ein neues Betätigungsfeld, da der Unsinn mit den horrenden Streitwerten (Warenwert € 35,00 = Streitwert € 20.000,00) wegen unrichtiger oder fehlender Belehrungen inzwischen wohl von den Gerichten und demnächst vom Gesetzgeber gekippt wurde.

In den philatelistischen Monatsheften in den 1890er Jahren und früher gab es schon immer Nachdrucke bzw. Neudrucke als Zugabe (Baseler Täubchen, Carlistische Briefmarken u.a.). Die sogenannten Schwarzdrucke (Michel = Sonderdrucke) der Deutschen Post AG sind auch private Produkte ! Also, immer schön locker bleiben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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