Hallo, Freunde.
ich habe sehr gern Eure Beiträge zum Thema Leipziger Messe und dem Doppel-M als Logo derselben gelesen. Ich möchte nachfolgend ein weiteres Beispiel des Doppel-M zur Diskussion stellen, oder vielleicht auch nur zur Kenntnis bringen.
Ab 1960 verpflichtete der Zentrale Kurierdienst (ZKD) der DDR seine Teilnehmer die Tagespost mit einem Firmen- oder Institutseigenen Kastenstempel (KSTP) abzustempeln und damit auch freizumachen, deswegen auch keine Transportations-Frankatur auf diesen Belegen. Diese KSTP waren Firmensitz-gebunden und konnten daher nicht auswärts genutzt werden.
Waren solche ZKD-Teilnehmer nun als Messeteilnehmer in Leipzig anwesend, bedurfte deren Post an weitere ZKD-Teilnehmer einer entsprechenden Behandlung. Zu diesen Zweck richtete die Post spezielle Postämter für ZKD-Teilnehmer ein, die als solche spezielle KSTP verwendeten.