Thema: Ebay: BDPh fordert Verbot für Verkauf von Briefmarken-Fälschungen
Pommes Am: 14.08.2012 21:11:38 Gelesen: 75253# 54@  
@ Lars Boettger [#53]

Hallo Lars,

leider kennen wir uns nicht persönlich, sonst könnte ich Deinen Beitrag vielleicht genauer einordnen.

Wenn Du allerdings sagst:

"Und die Erfahrung lehrt einen, dass die wenigsten Philatelisten die Beschreibungen lesen und verstehen. Von daher ist es zweckmässig, solche Angebote verbieten zu wollen. Das hat nichts mit Bevormundung zu tun.

Es ist auch nicht schwierig, Fälschungen und Falschstempel zu erkennen. Man muss nur philatelistisches Wissen erwerben und anwenden. Aber auch da fehlt der Wille. Dabei gibt es in der organisierten Philatelie genügend Mittel, um sich selbst weiter zu bilden."


Meinst Du also, dass einige Sammler die Artikelbeschreibung nicht lesen oder nicht verstehen?

In Ordnung, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Wer sie nicht liest, hat für mich aber keinen Schutz durch wen auch immer zu erwarten; das ist einfach fahrlässig. Wer sie nicht versteht, hat es da schon schwerer und benötigt Hilfe. Kann er sich damit an den BDPh wenden? Ich weiß es nicht.

Weiter meinst Du aber, dass es "auch nicht schwierig" ist Fälschungen und Falschstempel zu erkennen. Du meinst also allen Ernstes, dass jemand, der nicht in der Lage ist, den Inhalt einer ebay-Artikelbeschreibung zu erfassen, ohne Weiteres Fälschungen und Falschstempel erkennen kann (und das auch noch anhand eines im schlechtesten Falle unscharfen Fotos in der Internetauktion)?

Bei einer solchen Argumentation setzt bei mir einfach nur eine ganz große Verwunderung ein und ich frage mich, worum es hier eigentlich geht.

O. k., hier prescht der Verband einmal vor und fordert etwas, wovon er (so unterstelle ich mal - nach reiflicher Überlegung) überzeugt ist. Einen Wortlaut der Forderung habe ich hier noch nicht gesehen, daher kann man auch nicht sinnvoll argumentieren.

Einige haben sich mit z. T. beachtlichen Gegenargumenten bereits zu Wort gemeldet. Diese werden dann immer so beantwortet, dass dies und jenes vom Verbot ja nicht umfasst sei und anderes eben doch. Wann liegt denn nun aus der Sicht des BDPh ein/e "verbotswürdiger" privater Neudruck, dto. Nachdruck oder eine Fälschung vor? Und wer soll das als Laie erkennen? Aus meiner Sicht haben nicht nur ebay-Käufer, sondern auch (private) ebay-Anbieter Schutz verdient.

Wenn ich eine Marke, einen Beleg usw. habe, der so gar nicht in mein Sammelgebiet passt, woher soll ich wissen, ob die/der Massenware oder selten ist? Woher sollte ich in einem zweiten Schritt dann noch wissen, ob es sich um eine Fälschung handelt? Viele Fragen in diesem Forum beweisen gerade dieses Dilemma.

Weiter oben hast Du geschrieben: "Wer auch immer das gekauft hat, der hat zu viel Geld." . M. E. wird genau anders herum ein Schuh daraus, diejenigen mit genügend Geld, kaufen bei vertrauenswürdigen (aber teueren) Quellen, diejenigen mit der schmalen Geldbörse weichen (notgedrungen) auf die (vermeintlich!) billigeren Quellen aus. Dass dabei zur fehlenden Zahlungskraft teilweise auch noch Unwissenheit hinzukommt, ist nicht verwunderlich.

Mal von den ganzen Problemen bei der Durchführung eines solchen Verbots und den bereits durch andere beschriebenen "Umgehungsmethoden" abgesehen, halte ich die Forderung des BDPh je länger die Diskussion hier läuft, für immer unpraktikabler (ich möchte das Wort "abwegig" nicht in den Mund nehmen). Aber auch das ist nur meine vorläufige Meinung, weil wie bereits gesagt, der Wortlaut der Forderung hier noch nicht vorgestellt wurde. Es mag ja sein, dass es in den Reihen unseres Verbandes (ja ich bin Mitglied und ich bin es aus Überzeugung!) Leute gibt, die die hier angesprochenen Probleme sprachlich wie auch praktikabel formulieren können, aber ich habe da meine Zweifel, ob das auch dem Laien gelingt!

Grundsätzlich bin ich gegen Verbote jeglicher Art. Ich vertraue immer noch auf den gesunden Menschenverstand! Dass es dabei hin und wieder "Aussetzer" gibt, ist mir völlig bewusst.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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