Thema: (?) (54) DDR: Postkontrolle der DDR Zollverwaltung
Sachsendreier53 Am: 31.08.2012 10:50:44 Gelesen: 75429# 9@  


Diese vorliegenden Briefe (Abb. Vorder- und Rückseite) wurden auf Grund des §8 von der Postbeförderung ausgeschlossen, da sich in den Briefen in- bzw. ausländische Zahlungsmittel befanden, was nach Absatz 1b der Postanordnung verboten war.

Der linke Briefumschlag ist ein unzustellbar, unterfrankierter (üblich 20 Pf) und amtlich geöffneter Brief, abgestempelt vom Bahnpostamt Halle am 30.12.1985. Am 8.1.86 ging der Brief zurück an das Bahnpostamt, da der Adressat im Stadtgebiet Halle nicht ermittelt werden konnte. Die Rückseite: Am 24.01.86 wurde der Brief durch das Hauptpostamt Halle (Nachforschungsstelle) amtlich geöffnet, um nach dem Absender zu forschen. Dabei wurden 10.- M Bargeld sichergestellt.

Der rechte abgebildete Umschlag, gestempelt am 19.1.1988, blieb gleich beim Bahnpostamt Halle, weil bei der Durchleuchtung des Briefes Geld gesichtet wurde. Die Postsendung verstieß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, somit wurde der Brief amtlich geöffnet. Am 26.1.88 wurde der Absender benachrichtet. Wo die 24.- Mark am Ende geblieben sind ?

Ob die handschriftlichen Nummern auf den Vorderseiten der beiden Briefe postalisch zu deuten sind, ist noch nicht bekannt. Es könnte die Anzahl der geöffneten Briefe sein, oder die Nummer des Zurückweisungsverzeichnisses.

Claus
 
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