Thema: (?) (5/7/9) Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme
doktorstamp Am: 17.10.2012 14:46:42 Gelesen: 13562# 1@  
Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme

Das Postvorschußwesen et al wird von vielen Sammlern mißachtet. Der Grund vermag in dem Aussehen vieler Belege liegen. Im Prinzip handelt es sich um reinen Bedarf. Philatelisten konnten allgemein die Frankaturen nicht beeinflussen, obgleich dies geschah zweifelsohne mit Hilfe gefügiger Postler begegnet man es bis 1960 relativ selten, danach ist es vermehrt zu treffen, wie dem auch sei, sind die Belege meist noch Portogerecht, wenn auch mit einer Buntfrankatur verklebt. Ursprung hier ist häufig der Briefmarkenhandel.

Es gibt zugegeben bereits einen Thread zu Nachnahme und ich hoffe Richard oder Heiko den Thread hierunterhängt damit die Daten oben ersichtlich bleiben und nicht in die Gruft verschwinden.

Die unten angegebenen Daten entstammen unterschiedliche Quellen.

Amtsblätter, oft nur Auszüge von freundlichen Philatelisten zur Verfügung gestellt.

Nachnahme Jacob Vetter 1990. Hier hat der Autor den Versuch gemacht Ordnung in den Unfug zu bringen was ihm größten Teils gelungen ist. Aber manchmal sind die Angaben widersprüchlich.

Nicht zuletzt die Forschung meinerseits.

Daten in kursiv sind keine feste Daten und sind weitergehender Forschung unterstellt.

Ab wann das Postvorschußwesen eingeführt wurde habe ich nicht ermitteln können, aber ich vermute im ersten Quartal des 18. Jahrhunderts.

Jacob Vetter fängt mit einem Auszug aus 1782 an, da aber dieser eine Änderung kundgibt muß es folglich früherer Verordnungen geben. Ferner sind mir Belege aus 1754 (aus Sachsen, Sammlung Springer) und Belege aus Württemberg bekannt.

Überblick

17??-1848 Postvorschußbriefe (mit handschriflichem Vermerk auf dem Beleg

1848-1878 Postvorschußbelege mit preussischem Nierenstempel "Auslagen". Diese sind nur für Städte mit mehreren Postanstalten.

1874 1.1. Einführung der rechteckigen Auslagenzettel in lila Farbe.

1878 30.9. Das Postvorschußwesen wird eingestellt. Verwendung von Auslagenstempel und Aufkleber entfällt

1878 1.10 Einführung von rechteckigen Nachnahmeaufkleber wiederum in der selben Farbe. Die Regelung hierzu ist im gesamten Deutschen Postgebiet einheitlich.

1906 Einführung der dreieckigen Nachnahmeaufkleber.

Die Postvorschüsse waren für die absendende Postanstalt eine Forderung oder "AUSLAGE", für die empfangende Postanstalt eine Schuld.

Innerhalb Preussens waren die Stempel in rot. Aus München sind sie fast immer im blauer Farbe, und aus Nürnberg in violetter Farbe.

Mecklenburg Schwerin; Mecklenburg Strelitz und Schleswig Holstein erhalten AUSLAGEN Stempel nach preussischem Muster. Aus Württemberg sind keine Auslagenstempel bekannt.

Wesentliche Daten

1782 Die preussische Postordnung besagt, daß die Porkuragebühr nicht mehr als Vergütung für die Mehrarbeit, sondern in der Hauptsache als Entschädigung für übernommenes Risiko zu betrachten sei. Empfänger bevorschußte Sendungen sind nicht nur Behörden, sondern auch Privatpersonen.

1824 Baden, Einführung des Nachnahmeverfahrens durch die Großherzogliche Post. Das Verfahren ähnelt dem heute noch üblichen Nachnahmeverfahren.

1824 Im Preussischen Posttaxregulativ blieb es den Beamten weiter überlassen, auf eigene Gefahr Postvorschuß zu leisten. Neben der gewöhnlichen Beförderungsgebühr, dem Porto für die Post, wurde zusätzlich das Postgeld erhoben. Es war der Betrag, der als Gebühr zu erheben gewesen wäre, wenn der Betrag des Vorschusses mit der Post versendet wäre. Beide Gebühren hat die Post vereinnahmt.

1848 Die Nierenstempel mit AUSLAGEN werden von der Preussischen Post verteilt und im Gebrauch aufgenommen. Obwohl zentralbestellt sind sie unterschiedlich und Typenreich. Anhand des Postabsenderstempels sind sie leicht zuzuordnen.

1849 Die Postvorschußreform besagt, jedermann kann bis zu 50 Thaler erhalten. Es blieb den Postbeamten weiterhin überlassen ob er den Vorschuß auszahlte, (gegebenenfalls gegen ein Kaution), oder ob er erst den Zahlungseingang abwartete.

1852 Einschreiben sind im Vorschußwesen nicht zugelassen.

1852 Auf Grund des Postgesetztes von 1852 und des Postreglements von selbem Jahr hat die Preussische Post das Postvorschußwesen eingeführt.

1856 Reglementsbeschluß; Zahlung der Vorschüsse an den Absender prinzipiell erst nach Zahlung durch den Empfänger und Überweisung sämtlicher Gebühren an die Postkasse. Sofortige Auszahlung der Vorschüsse nur noch an Behörden oder vertrauenswürdige Personen nach Hinterlassung ein Kaution oder Sicherheit.

1867 1. 7. Preussen übernimmt den Postbetrieb von Thurn und Taxis. Diese Gebiete werden von der Preussischen Postverwaltung übernommen, zeitgleich wird das Postvorschußwesen und die damit verwendeten AUSLAGEN Stempel eingeführt.

1871 4. 5. Bis zur Übernahme des Norddeutschen Postbezirks durch die Reichspost findet man dort violette und rote AUSLAGEN Stempel.

1872 1. 1. Einführung der Reichspost Marken. Schwarze Farbe wird für die AUSLAGEN Stempel vorgeschrieben. Bayern und Württemberg behalten weiterhin ein eigenes Postregal.

1872 Das badische Postwesen geht an die Deutsche Reichspost über. Schwarze AUSLAGEN Stempel Farbe. Gleichzeitig Einführung der Preussischen Nierenstempel.

1874 1. 1. Einschreiben mit Vorschußsendungen zugelassen.

1874 Vorschuß-Postanweisung wird eingeführt.

1874 31. 3. In Bayern wird das Postvorschußwesen abgeschafft.

1874 Rechteckige Zettel mit dem Andruck Auslagen werden eingeführt, wohl aber nur am Anfang für Orte mit mehreren Postanstalten.

1875 1. 1. Einführung der Markwährung, gleichzeitig neue Marken. Bis 31.12.1875 sind Mischfrankaturen zugelassen.

1875 1. 7. Einführung der Markwährung in Bayern.

1876 1.1. Württemberg schließt sich der neuen Währung an.

1878 mit Wirkung vom 30.9.78 wird das Postvorschußverfahren eingestellt. Die Verwendung von Nierenstempel und Auslagenaufkleber entfällt. Der Höchstbetrag ist auf 150 Mk festgesetzt.

1878 1.10. Einführung der rechteckigen lila-farbigen Nachnahmeaufkleber in ganzem Deutschen Postgebiet. Bayern und Württemberg schliessen sich an. Zu dem Nachnahmeverfahren gibt es im ganzen Deutschen Postgebiet eine einheitliche Regelung.

1882 NACHNAHME Vermerke sind mit Rotstift zu unterstreichen.

1886 Der Höchstbetrag je Nachnahme wird auf 400 Mk erhöht.

1888 Einführung einer Lagerfrist für Nachnahmesendungen von 7 vollen Tagen.

1890 Die Tarife für die Versendung von Nachnamhepoststücke werden stark herabgesetzt. Lediglich für den Absender ist die Gebühr für die gewöhnliche Sendung zu entrichten zzgl. eine Vorzeigegebühr. Portopflichtige Dienstsachen sind vom diesem Zuschlag befreit.

Nachnahmepostanweisungen werden gebührenfrei versendet.

1891 Zusatzleistungen wie Einschreiben und Wertsendungen sind jetzt bei Nachnahme zulässig.

1892 Warenproben, Postkarten, Drucksachen werden als Nachnahmesendungen zugelassen. Bei Auslandssendungen keine Vorzeigegebühr, solche Poststücke sind aber mit Einschreiben zu belasten.

1896 Schwere Drucksachen werden zu Nachnahmen einbezogen.

1900 Einführung von Aufklebern für NN Sendungen die Deutschland tangieren oder durchlaufen je nach Eingangsort.

1900 Nachnahmeaufkleber jetzt mit dem Zusatz Reboursement für Sendungen in das Ausland. Der Auslandsverkehr hat seit dem letzten Quartal des 19. Jahrhunderts stetig zugenommen.

1906 Einführung der dreieckigen orange-farbigen Aufkleber.

1906 1.12. Mit Inkrafttreten von, keine Einlösung von Nachnahmebriefsendungen mehr an Sonntagen.

1909 Einführung des Postscheckdienstes. Nachnahmebeträge auf Postscheckkonten möglich.

1910 Einführung von besonderen Vordrucken für Nachnahmekarten und Nachnahmepaketkarten, auch für den Auslandsverkehr mit anhängender Postanweisung oder Zahlkarte.

1911 Einführung NN Aufkleber mit dem Zusatz Remboursement für Auslandssendungen.

1912 Einführung von NN Ganzsachen mit dem orangen Dreieck.

(Anmerkung des Verfassers hier kommt J Vetter ein bißchen durcheinander, die Daten sind wiedergegeben damit andere auch einen Anhaltspunkt haben für die weitere Forschung)

1923 Im Jahre der Hochinflation ist der Höchstbetrag mehrmals erhöht bzw. verfolgte am Ende eine Regelung, die besagt; ab 2.8. das 10.000 fache der Gebühr für den einfachen Fernbrief. Am o.a. Datum war dies 1.000 Mk.

Im Februar des Jahres war es auf 500.000 Mk erhöht, und im
Juli erreichte der Höchstbetrag 3.000.000 Mk.

Das Postvorschußverfahren und später Nachnahme laufen Querbeet durch die Geschichte der Deutschen Post. Es gibt also keine Postgeschichtliche Sammlung in der es nicht vertreten sein darf. Zugegeben aus den Anfangsjahren, die Hochinflation, und nach dem zweiten Weltkrieg wo die Belege spärlich vorhanden sind.

Die Gebühren habe ich mit Absicht ausgelassen. Zwar gab es ab 1.10 1878 eine einheitliche Regelung, woran Bayern sich besonders nicht gehalten hat. Aber für den Anfang reichen die Gebührentabellen in dem Spezial völlig aus. Aber sei gewarnt es gibt lauter Ausnahmen, hinzu haben Postler sich verrechnet.

Ich hoffe hiermit andere zu bewegen ihre Bestände zu durchblicken, vielleicht ist der einer oder anderer Beleg da, der die o.a. Daten beweist. An diejenigen die über Amsblätter verfügen, bitte reinschauen.

Die Nachnahme Belege sind allgemein weit unterschätzt, oft in Vorphilasammlungen liegen sie dort unbekannt, was im Laufe der Zeit zu meinem Gunsten gewesen ist.

Viel Spaß beim Lesen.

mfG

Nigel

Der womöglich mit diesem Beitrag sein Portmonnaie belastet.
 
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