Thema: Galgenbrief: Was ist das ?
Richard Am: 20.10.2012 08:31:23 Gelesen: 3382# 4@  
@ 1943hans1943 [#1]

Das Internet zeigt eine ganze Reihe verschiedener Deutungen. Die älteste, die ich gefunden habe, ist im "Deutsches Wörterbuch" [1] von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm zu finden:

galgenbrief, m.

1) brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch 'schelten' ('bescholten' machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen.

(Quelle: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&hitlist=&patternlist=&lemid=GG00327 )

Bekannter als das Deutsche Wörterbuch sind vermutlich "Grimms Märchen" (-sammlung) der gleichen Autoren.

Schöne Grüsse, Richard

[1] DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961.
 
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