Thema: Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung für Briefmarken auf 19 %
drmoeller_neuss Am: 22.10.2012 11:00:12 Gelesen: 12706# 7@  
Das Thema wurde bereits ausführlich in stampsx diskutiert: http://stampsx.com/forum/topic.php?id=4983

Zusammenfassend klingt die ganze Änderung für den Briefmarkenhandel dramatischer als sie in Wirklichkeit ist. Schliesslich gibt es für den klassischen An- und Verkaufshandel die bereits erwähnte Möglichkeit der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Vereinfacht gesagt, wird nur die Handelsspanne der Mehrwertsteuer unterworfen. Voraussetzung ist, dass der Händler von Privatpersonen kauft und somit kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Der Verkauf erfolgt ebenfalls wieder an Privatpersonen ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.

Kleinere Händler, die hauptsächlich von privat einkaufen (oder von anderen Händlern, die ebenfalls nach dem Differenzbesteuerungsverfahren arbeiten) und an privat verkaufen, müssen nur ihre Buchhaltung umstellen, was natürlich auch einige Kopfschmerzen bereiten kann. Die "Kleinunternehmenregelung" bleibt unberührt, gemäß § 19 UStG können Hobbyhändler mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 € auf das Mehrwertsteuerbrimborium offiziell verzichten.

Für Auktionatoren dürfte sich auch nicht viel ändern, da sie jetzt bereits jetzt "per Posten" mit dem Einlieferer abrechnen. Im übrigen sieht die Differenzbesteuerung die Vereinfachung vor, dass bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt, die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz vorgenommen werden darf. Kein Händler muss also über seine Groschenmarken oder Belegekisten einzeln Buch führen.

Wer eine hohe Gewinnspanne hat, wie zum Beispiel Fälschungsverkäufer, wird auch mit der Differenzbesteuerung daraufzahlen. Die meisten Fälschungsanbieter agieren als Schwarzhändler, womit diese Diskussion über die Steuersätze eher philosophischer Natur sein dürfte. Ehrliche Händler mit einer bescheidenen Gewinnspanne fahren mit der Differenzbestuerung sogar günstiger (auch wenn der bürokratische Aufwand etwas höher ist, als einfach pauschal auf den Endbetrag 7% aufzuschlagen). Grosshändler dürften mit der Umstellung schnell in die Röhre schauen, da sie auf den Vorsteuerabzug angewiesen sind.

Prinzipiell bin ich für einen Subventionsabbau, auch wenn es sich um die eigenen Subventionen handelt. Man könnte auch Hundefutter mit 19% besteuern und dafür einfach die Hundesteuer abschaffen. Das würde bei gleichem Steueraufkommen den bürokratischen Aufwand für die öffentliche Hand senken.

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze treiben schon ihre Blüten: Die gleiche Diskussion mit höchstricherlicher Rechtssprechung gab es bei Überraschungseiern (Spielzeug zu 19% oder Lebensmittel zu 7%?), bei Eseln (nur der tote Esel ist steuerlich subventioniert) und Adventskränzen (hier ist der Trocknungsgrad des Mooses entscheidend, bei frischem Moos fallen nur 7% an). Das Pferde nur 7% Mehrwertsteuer und Hunde 19% haben, ist logisch. Pferdefleisch, auch das von Rennpferden, kann man essen. In China würde auf Hunde wahrscheinlich auch nur 7% Steuer anfallen. Auch die Frage im Schnellrestaurant "Zum hier essen oder zum Mitnehmen?" ist steuerlich relevant. Wer seinen Cheeseburger auf der Strasse isst, anstatt es sich auf den Plastiksitzen bei McDoof gemütlich zu machen, zahlt nur 7% Umsatzsteuer.
 
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