Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Germaniafan Am: 04.11.2012 20:22:55 Gelesen: 320275# 186@  
Hallo zusammen !

Ich habe hier eine Ansichtskarte vom 12.5.1917 die von der Portokontrolle Hannover mit 18 Pfg. Nachgebühr belegt wurde.



Hier mal ein Versuch meinerseits diese Gebühr zu begründen.

Auf den ersten Blick sieht es ja aus als sei die Karte mit 7,5 Pfg. richtig freigemacht worden. Ich nehme an, dass es nicht erlaubt war, für den Adressaten bestimmte Nachrichten ins Adressfeld zu schreiben (schwarz umrahmt). Die Karte wurde deshalb wohl als Brief bewertet. Die Regel für unzureichend freigemachte Briefe in der 2. Portoperiode lautete wie folgt: Für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe im innerdeutschen Verkehr wurde neben dem Fehlbetrag, unter Aufrundung auf eine volle Pfennigsumme ein Zuschlag von 10 Pfg. erhoben.

Ein Fernbrief bis 20 g. kostete in der 2. Portoperiode 15 Pfg. Also fehlten 7,5 Pfg (aufgerundet 8 Pfg.) plus der Zuschlag von 10 Pfg. macht die in Blauschrift geforderten 18 Pfg.

Wie oben schon geschrieben ist dies nur eine Vermutung wie die 18 Pfg. zustande gekommen sind, da ich über die Vorgehensweise bei geschriebenen Nachrichten im Adressfeld keine Unterlagen besitze. Ich lasse mich diesbezüglich gerne belehren.

Schöne Grüße
Guido
 
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