Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
drmoeller_neuss Am: 01.12.2012 21:30:02 Gelesen: 319187# 188@  
Ich weiss nicht, ob es in diesem Thread schon steht, wie das Nachporto für internationale Sendungen berechnet wird.

Wird das fehlende Porto bemerkt, muss das Aufgabepostamt, spätestens das Auswechslungspostamt einen T-Stempel anbringen und einen Bruch aus dem Fehlbetrag und dem korrekten Portobetrag für einen Auslandsbrief daneben schreiben und stempeln. Das Empfängerland multipliziert dann diesen Bruch mit dem Preis eines Auslandsbriefes im Empfängerland und schlägt ein frei festzusetzendes Einziehungsentgeld zusätzlich auf.

Das erhobene Nachgebührentgelt wurde natürlich nicht in das Absenderland überwiesen, sondern verblieb in der Postkasse des Empfängerlandes.

Hier ein Beispiel aus Zimbabwe. Es fehlten zwei cent Porto (das waren noch Zeiten, wo in Zimbabwe in Cent gerechnet wurde, heute leider wegen der Hyperinflation nur noch in Billionen).

Also lautete der Bruch 2/20. Die Postanstalt des Empfängerlandes, hier die Deutsche Bundespost, nimmt keine Währungsumrechnung vor. Sie multipliziert den Bruch lediglich mit ihrem Gebührensatz für das gleiche Poststück. Ein Auslandsbrief nach Zimbabwe hätte 120 Pfg. gekostet, multipliziert mit 2/20 oder durch zehn geteilt, macht 12 Pfg. Nachporto. Dazu kam noch das Einziehungsentgelt.



Ein weiteres Beispiel: Am 12. März 1987 wurde dieser Brief im westafrikanischen Burkina Faso aufgegeben. Burkina Faso war früher unter Obervolta oder französisch Haute-Volte bekannt. Auf der Hauptpost in der Hauptstadt Ouagadougou hat man noch einmal nachgewogen und festgestellt, dass der Brief 22 Gramm wog (siehe Bleistiftvermerk). Die Frankatur zu 400 CFA Franken deckte aber nur die Gebühr bis 20 Gramm ab. Es fehlten 450 CFA Franken. Der Bruch lautete 450/400. Der dreieckige T-Stempel stammte noch aus der fränzösischen Kolonialzeit. Die Deutsche Bundespost hätte (450/400) * 120 Pfennig, also 135 Pfennige plus Einziehungsentgelt kassieren können.


 
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