Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
T-M 123 Am: 04.12.2012 21:55:13 Gelesen: 44691# 24@  
@ Wachauer [#21]

Ich nehme an, dass die 16 die in Deutschland erhobene Nachgebühr war, die wird ja bis heute auf diese Weise notiert. Allerdings scheinen mir 16 Pfennig für 1976 etwas wenig.

Die Berechnung ist soweit ich weiß wie folgt: Obere Zahl geteilt durch untere Zahl, das Ergebnis mal dem Standardbriefporto vom Empfänger- ins Herkunftsland (also in Gegenrichtung), und das Ergebnis davon wiederum plus einem Einziehungsentgelt, das je nach Land unterschiedlich ist (in Deutschland immer noch 51 Cent, glaube ich). Das ist wohl bis heute immer noch so, zumindest in den Fällen, in denen man sich überhaupt noch die Mühe macht, Nachgebühr für internationale Briefe zu berechnen und einzuziehen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das 1976 auch schon so war. Ich glaube mal gelesen zu haben, früher sei es noch komplizierter gewesen.

Der rote Nachgebühr-Stempel ist sicherlich deutsch, was wiederum darauf hindeutet, dass auch die 16 deutsch ist, denn wenn man diesen Stempel abgeschlagen hat, wird man sicherlich auch die Höhe der Nachgebühr notiert haben.

Heutzutage gibt es solche Stempel nicht mehr, es wird (wenn überhaupt) nur noch der Betrag der Nachgebühr auf dem Umschlag notiert.

Gruß
Tim
 
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