Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Franz G. Am: 06.12.2012 07:24:48 Gelesen: 44623# 26@  
@ Wachauer [#21]

Hallo Gerhard,

die Indizien auf der von dir gezeigten Postkarte sprechen für einen Versand in der Portoperiode von 01.07.1972 - 31.12.1975. Die Postkarte entspricht nicht den zu der Zeit gültigen Postverordnung. Postkarten mussten zu dieser Zeit mindestens 14 x 9 cm und maximal 14,8 x 10,5 cm mit einer Toleranzgenze von 2 mm sein. Deshalb wurde die Karte als Briefsendung angesehen, aber auch hier wurden die Vorgaben laut Postordnung nicht eingehalten.

1. Mindestmaße Länge 14 cm Breite 9 cm (rechteckige Form)
2. Höchstmaße Länge 23,5 cm Breite 12 cm (rechteckige Form)
3. Verhältnis der Länge zur Breite mindestens 1,414 : 1

Deshalb wurde ein Brief der zweiten Gebührenstufe taxiert. Das wäre in der oben genannten Periode 7,-- Schilling gewesen. 2,50 Schilling waren aufgeklebt. Es fehlen also 4,50 Schilling. Diese wurden in der zur Portoperiode richtigen Form taxiert als Bruch Doppelter Fehlbetrag im Zähler und Betrag für einen Auslandsbrief der ersten Gebührenstufe im Nenner, also 900/400.

Eine Taxierung der Karte mit Versanddatum 1976 hätte auf Grund der Änderungen im Taxwesen wie folgt lauten müssen 750/600.

Im übrigen haben sowohl drmoeller_neuss wie auch der taxierende Postler der Deutschen Post den gleichen Rechenfehler gemacht. Richtig wäre gewesen 900x70/400 = 157,5 ~ 158 Pfennig. Der Empfänger ist also mit nur 16 Pfennig Nachgebühr günstig ausgestiegen.

Gruß aus Graz,
Franz
 
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