Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Postgeschichte Am: 06.12.2012 16:34:38 Gelesen: 44603# 27@  
@ Franz G. [#26]

Hallo Franz,

bei diesem Bierdeckel haben in der Tat einige einen oder mehrere Fehler gemacht. Es fängt schon mit dem T-Stempel an. Hier ist die Berechnung des Nachportos schon ein Mal falsch. Bei dem T-Stempel steht über dem Bruchstrich immer der Fehlbetrag. Dieser kann nie höher sein als das reguläre Porto, welches unter dem Bruchstrich steht. In diesem Fall hätte dort "T 150 / 400" stehen müssen, was eine Nachgebühr von 56 Pf zur Folge gehabt hätte (150x70/400+30). Auch bei Deiner Berechnung haben sich Fehler eingeschlichen. Bei Zugrundelegung der zweiten Gewichtsstufe, die du ja angenommen hast, hätte die Stempelbezeichnung lauten müssen T 450 / 700, was eine Berechnung der Nachgebühr von 450 x 70 / 700 = 45 + 30 = 75 Pf zur Folge gehabt hätte. Die Einziehungsgebühr hattest du in deiner Berechnung auch nicht berücksichtigt. Bei Nachgebühren kann man sehr schnell etwas übersehen. Ob der Empfänger überhaupt eine Nachgebühr, egal in welcher Höhe, gezahlt hat, ist fraglich, da er zur Zahlung nicht verpflichtet war.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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