Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Postgeschichte Am: 06.12.2012 23:45:15 Gelesen: 44474# 33@  
@ drmoeller_neuss [#32]

wenn Du von Dir behauptest, die Vorschriften zu kennen, warum wendest Du sie dann auf das gezeigte Beispiel der Postkarte aus Österreich falsch an? [#27]

Weil ich aus Zeitgründen meine Augen nicht aufgemacht habe und dadurch auf eine falsche Fährte und zu einem anderen Zeitraum geleitet wurde, genau wie Du in Beitrag [#25] und der Postbeamte bei der Berechnung zu einem falschen Ergebnis gelangt seid. Irren ist nun mal Menschlich. Die Berechnung, die Franz G in Beitrag [#26] angestellt hat, ist für den in Beitrag [#21] gezeigten Beleg vollkommen richtig und entspricht auch der Deutschen Postordnung. Zu diesem Zeitpunkt war der doppelte Fehlbetrag zu Grunde zu legen.

@ drmoeller_neuss [#28]

Was ich aber auch bislang nicht verstanden habe, unter welchen Umständen der doppelte Fehlbetrag eingetragen wurde. Ich habe Belege aus den gleichen Zeiträumen für beide Verfahrensweisen (einfacher und doppelter Fehlbetrag).

Diese Frage ist auch nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an. Für die Berechnung von Nachgebühren gab es laut Weltpostvertrag Vorgänge, wo nur der einfache Fehlbetrag angewandt wurde, z.B. Einschreiben und Nachsendungen. Außerdem sollte man auch die Nicht- oder Falschanwendung der Vorschriften in Betracht ziehen.

Mit postgeschichtlichen Grüßen
Manfred
 
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