Thema: Notopfer Berlin: Marken und Belege
heku49 Am: 19.12.2012 19:40:59 Gelesen: 133248# 19@  
Folgendes habe ich bei Wikipedia gefunden:

Bei den durch Absender- oder Postfreistempler freigestempelten Sendungen sowie bei Paketen und Päckchen von Selbstbuchern, die am Einziehungsverfahren teilnahmen, konnte die Abgabe auch beim Postamt bar entrichtet oder nach Vereinbarung durch Post- oder Bankscheck oder durch Abbuchen vom Postscheckkonto beglichen werden. In diesem Falle waren die abgabenfreien Sendungen getrennt von den abgabepflichtigen einzuliefern.

Das würde meine Belege erklären.

Gruß Helmut
 
Quelle: www.philaseiten.de
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