Thema: Notopfer Berlin: Marken und Belege
heku49
Am: 19.12.2012 19:40:59
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# 19
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Folgendes habe ich bei Wikipedia gefunden:
Bei den durch Absender- oder Postfreistempler freigestempelten Sendungen sowie bei Paketen und Päckchen von Selbstbuchern, die am Einziehungsverfahren teilnahmen, konnte die Abgabe auch beim Postamt bar entrichtet oder nach Vereinbarung durch Post- oder Bankscheck oder durch Abbuchen vom Postscheckkonto beglichen werden. In diesem Falle waren die abgabenfreien Sendungen getrennt von den abgabepflichtigen einzuliefern.
Das würde meine Belege erklären.
Gruß Helmut
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1515
https://www.philaseiten.de/beitrag/58382