Thema: Alliierte Besetzung: Frei durch Ablösung Reich noch in 1948 ?
Erdinger Am: 20.12.2012 13:57:44 Gelesen: 27255# 10@  
@ Postgeschichte [#7]

Die Wiedereinführung der Postgebührenablösung in Bayern geht zurück auf einen Beschluss des Länderrates der US-Zone.

Für die gesamte amerikanische Zone war das Verfahren durch den Oberpostpräsidenten zum 1.7.1946 abgeschafft worden, allerdings ohne Rücksprache, wie Bayern kritisierte.

Ein bayerischer Antrag im Länderrat zur Beibehaltung des Portoablösungsverfahrens für portopflichtige Dienstsachen wurde einstimmig in der 10. Tagung am 2.7.1946 in Stuttgart angenommen.

Der Ausschuss Post- und Fernmeldewesen bat am 5.7. den Länderrat, die bisher nur bei Reichsbehörden übliche Praxis nicht wieder einzuführen, weil die finanzielle Lage der Post katastrophal sei und die übrigen Länder der amerikanischen wie der anderen Zonen ihre dienstliche Sendungen bereits durch Marken freimachten. Bayern blieb jedoch hartnäckig.

Die Quelle: http://books.google.de/books?id=e4iuaXBfUi8C&pg=PA585&lpg=PA585&dq=Portoablösung+Bayern&source=bl&ots=xJQAfFIdbm&sig=7VRBJed6wcIm8bd9fj5AMUpm_0A&hl=de&sa=X&ei=cgjTUN2DFcXNsgaa0oDgCg&ved=0CEAQ6AEwAg#v=onepage&q=Portoablösung%20Bayern&f=false

Dank ihres Eigensinns haben bayerische Behörden schöne Belege hinterlassen.



Es war richtig, dass auch bei Sendungen unter Gebührenablösungsverfahren die Steuermarken geklebt werden mussten, jedoch nur im Inland.
Dass die Gebührenablösung sich auch auf Auslandsbriefe erstreckte, kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.

Viele Grüße aus Erding!
 
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