@ BD
[#89]Hallo Bernd,
der Absendeort heißt "Sensburg" (im späteren Abstimmungsgebiet Allenstein). Das Verfahren bei der Aushändigung beschädigter Sendungen und bei Gewichtsabweisungen war vorgeschrieben. Nachzulesen im § 101 der Allgemeine Dienst-Anweisung für Post und Telegraphie, Abschnitt V, Abt. 2 vorgeschrieben.
Der Brief wurde "beanstandet". Dies kann vom Empfänger oder auch vom Empfangspostamt oder einem Durchgangspostamt erfolgt sein. Ich habe verschiedene "beanstandet"-Briefe, die z.T. Rückschlüsse auf den Beanstander zulassen. Bei deinem Beleg könnte es bei der Umarbeitung beim Postamt 2 in Allenstein (Bahnpostamt) festgestellt worden sein, da die Bearbeitungsvermerke hier angebracht wurden.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred