@ Marcel
[#60]Ist Werbung nicht auch eine Art der Kundeninformation? :)Jou, aber nicht der "inhaltliche Inhalt", sondern die "gleich aussehende" Form des Inhalt definiert, ob etwas per INFOPOST verschickt werden kann. Werbung/Kundeninformationen können prinzipiell neben "Normal-Brief", u.a. auch per POSTWURF, per EINSCHREIBEN, per EINKAUFAKTUELL oder auch mit der Versandart INFOPOST bzw. (noch) INFOBRIEF verschickt werden. Nur weil Werbung drin steckt, wird ein Einschreibebrief nicht zur INFOPOST ;-)) Wobei mir gerade auffällt, der "Samstag-Briefträger" hat heute kein EINKAUFAKTUELL für meine (Deckblatt-) Sammlung eingeworfen, muss mich wohl gleich mal wieder beim Hauptpostamt beschweren. Das soweit zum Thema "Einkaufaktuell = Sammelwürdig?" > selbstverständlich, natürlich, so wie jede andere Postsendung. ;-)
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=44174Frohe Festtage,
Thomas