Thema: (?) (53) (55) Soldatenbriefe / Soldatenkarten - Eigene Angelegenheit des Empfängers
reichswolf Am: 14.01.2013 16:54:09 Gelesen: 49417# 2@  
Hallo Ingo,

in Friedenszeiten gab es keine Feldpost, sieht man einmal von einigen Manövern ab. Was du hier zeigst, ist eine Soldatenkarte, wie die Aufschrift ja schon zeigt. Im Unterschied zur Feldpost ist die Karte aber nur von der Reichspost bearbeitet worden, militärische Stellen, also ein Feldpostamt o.ä., spielten bei der Annahme, Beförderung und Zustellung der Karte keine Rolle. Es gab nämlich schlicht keine militärische Poststelle.

Feldpost ist ja nicht nur eine Sendungform, es ist ja auch eine eigene militärische Organisation. Zwar gab es in Kriegszeiten auch Feldpostsendungen, die ausschließlich von der Reichspost bearbeitet wurden (Sendungen Heimat-Heimat), aber dennoch gilt: nur wenn es eine Feldpostorganisation gibt, gibt es auch Feldpostsendungen. Es gab jedoch auch in Friedenszeiten für Personen des Militärstandes bis hin zum Feldwebel die sogenannte Portofreiheit, wenn auf dem Brief / der Karte der Vermerk Soldatenbrief - Eigene Angelegenheit des Empfängers stand. Geregelt wurde die Portofreiheit im Gesetz, betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869. Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04.1871 Reichsgesetz, galt also weiter.

Beste Grüße,
Christoph
 
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