Thema: Fiskalphilatelie: Stempelpapier mit Gebührenstempel / Gebührenwertstempel
BD Am: 21.01.2013 20:51:38 Gelesen: 113045# 14@  
@ Sachsendreier53 [#13]

Hallo Claus,

wie du schon schreibst, die Ämter hatten das Stempelpapier vorrätig. Aber sie bezogen es von einer Stempel-Einnahmenstelle (Stempelfactorei), die es in jeden großen Ort gab. Schrieb ein Privatmann an ein Gericht einen Brief, der in einem Prozess eine Rolle spielen sollte, mußte er bei dieser Stelle sich das zum Schriftstück passende Stempelpapier selber holen. Hierbei mußte neben der Stempelgebühr natürlich auch das Papier bezahlt werden. Eine Entwertung des Stempels mit Tinte war nicht in allen Ländern erforderlich, Stempelmarken mussten entwertet werden.

@ Sachsendreier53 [#4]
@ Sachsendreier53 [#8]

Cassiert-Bogen: Wurden an ein Schriftstück angehangen, wenn dessen Stempel nicht ausreichte b.z.w. die Summe mit einem Stempel nicht darstellbar war. Zusammen mit dem Hauptschriftstück in einer Akte selten.

Beste Grüße Bernd
 
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