Thema: Deutsches Reich Dienstmarkenbelege
juni-1848 Am: 23.01.2013 15:15:24 Gelesen: 32916# 1@  
Deutsches Reich Dienstmarken

Moin zusammen,

auf Wunsch von Manfred (Postgeschichte) zeige ich diesen INFLA-Brief nicht unter Deutsches Reich Inflationsbelege, sondern eröffne das neue Thema Deutsches Reich Dienstmarken.

Langer Rede kurzer Sinn - beginnen wir mit einem nicht(?) Alltäglichen:



Brief des Finanzamtes Hildburghausen (schwacher violetter Briefstempel)
ab "HILDBURGHAUSEN \ 26.10.21.12-1N \ * * * "
nach Brünn in Mähren (leider ohne Ankunftsstempel.

Zeitbetrachtung rund um das Stempeldatum dieses Beleges (nach mir vorliegenden Quellen):

1. ab 1918: Mähren gehört zur Tschechoslowakei (Wikipedia)
2. 01.10.1919 bis 14.03.1920: Für einfache Briefe in die Tschechoslowakei gelten Inlandsgebühren.
3. 15.03.1920 bis 31.12.1921: Für einfache Briefe in die Tschechoslowakei gelten Auslandsgebühren.
4. ab 01.01.1922: Für einfache Briefe in die Tschechoslowakei gilt ein Sondertarif.

Das bedeutet für diesen Beleg

5. Am 26.10.21 war Mähren also postalisches Ausland.
6. Der Brief wurde aber zur Inlandsgebühr und folglich mit Dienstmarken frankiert.
7. Dienstmarken waren jedoch nur zur Inlandsverwendung zugelassen.


Der Inhalt an den Kirchenvorstand, zu Hd. des Herrn Pfarrer Mauer in Brünn, erwidert auf die verschiednenen Anträge betr. Rückerstattung der Kapitalertragssteuer. Angeführt wird die eingeschränkte Steuerfreiheit gewisser Wertpapiere (Pfarreikapitalien), des Ortskirchenvermögens (Kirchenkasse) sowie sie volle Steuerpflicht des Sterbekassenvereins (lt. Ansicht des Landesfinanzamtes Rudolstadt), der Stiftung (da Gemeinnutz nicht nachgewiesen) und des Kirchenbaufonds (so er nicht der Kirchenkasse zugebucht werde).

8. Stutzig macht mich das zuständige LFA in Rudolstadt, Thüringen (also aus Mähren-Sicht im Ausland gelegen).
9. In Brünn lebten zu dieser Zeit etwa 55.000 Deutschsprachige/Deutschstämmige/Österreichstämmige.

Wer kann die Punkte 1 bis 9 korrigieren oder ergänzen, um festzustellen, ob hier tatsächlich eine unerlaubte Verwendung von Dienstmarken ins Ausland erfolgte ?

So wünsche ich viel Vergnügen beim weiteren Enträtseln,
Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
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