Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
drmoeller_neuss Am: 25.01.2013 15:09:58 Gelesen: 25947# 19@  
Bei der Frage "Portogerechter Beleg" gibt es folgende Möglichkeiten:

A. Gebühr vom Absender vorausbezahlt

1. Brief nur mit Marken frankiert
2. Brief zum Teil mit Marken und Freistempelabdruck frankiert

B. Gebühr vom Absender teilweise vorausbezahlt, Rest am Schalter bezahlt

3. Brief zum Teil mit Marken frankiert, Nachweis über restlichen Betrag mit "Gebühr bezahlt"-Stempel
4. Brief zum Teil mit Marken frankiert, Nachweis über restlichen Betrag mit Schalter-Freistempel
5. Brief zum Teil mit Marken frankiert, Nachweis über restlichen Betrag über Kassenquittung

C. Brief unterfrankiert (kann man wieder aufteilen)

6. Brief zum Teil frankiert, Nachweis über fehlenden Betrag incl. eventuell anfallendes Einzugsentgelt

Insofern würde ich die Definition von Henry in Beitrag 11 verallgemeinern und im letzten Teil den Zusatz "und auf dem Beleg" streichen, so dass die Definition dann lautet:

"Portorichtigkeit liegt dann vor, wenn das für die Beförderung erforderliche und zur Frankatur freigegebene Entgelt entrichtet und dokumentiert ist."

Alle Abweichungen davon müssen für jeden Einzelfall gesondert behandelt werden, zum Beispiel wenn keine passenden Wertstufen zur Verfügung stehen. Beispiele aus dem Bedarf:

1. Auslandstelegramme haben in der DDR oft einen krummen Gebührenwert ergeben. Es gab aber nur Briefmarken in 5 Pfg.-Stufen, weswegen bei der Frankatur von Telegrammen auf- bzw. abgerundet wurde.

2. Portoerhöhungen: es werden die vorhandenen Marken aufgebraucht, und es stehen die neuen Portostufen noch nicht zur Verfügung. Z.B. Portoerhöhung in den Philippinen am 01. Januar 1987. Neues Porto für eine Auslandspostkarte: 3,50 Peso. Verwendet wurde häufig der Wert für 3,60 Peso (alte Wertstufe für einen Auslands-Luftpostbrief).

Und dann kommt das Thema "Einfach-" und "Mehrfachfrankatur". Hier ist eine eindeutige Antwort nicht möglich. Gilt das nur für Bedarfsbelege oder auch für offensichtliche Sammlerbelege? Wie sind "Einfach- und Mehrfachfrankaturen" zu bewerten, wenn die verwendeten Marken nachweislich nicht mehr am Schalter erhältlich waren, zum Beispiel eine (zulässige) Verwendung mehrere Jahre später? Und die letzte Frage: Wie werden oben genannten Teilfrankaturen preislich angesetzt?

Eine Pauschalisierung à la "10% Toleranz" ist nicht gerechtfertigt.

Puritaner akzeptieren "Einfach- und Mehrfachfrankaturen nur aus dem Bedarf, wie sie am Postschalter wirklich vorkommen können, wenn ein Poststück am Schalter aufgegeben wurde. Für den oben gezeigten Ausland-Expressbrief ist eine Frankatur mit 10*58 cent durchaus realistischer Bedarf. Natürlich geht auch 4 * 1,45 EUR. Die Dauermarken gab es in Zehnerbögen nicht am Schalter. Allerdings bestellen auch viele Nicht-Sammler bei der Versandstelle Briefmarken zur Frankatur. Die Entwertung im Briefzentrum spricht für Bedarf. Ein Sammler hätte sicher den Beleg am Schalter stempeln lassen.

Letztendlich werden Einfach- und Mehrfachfrankaturen vom Markt bewertet. Kein Katalog kann den unterschiedlichen Sammlerinteressen gerecht werden. Die gleiche Einfach- bzw. Mehrfachfrankatur bewertet der Markt mit verschiedenen Preisen, je nach Häufigkeit der Portostufe oder Art der Versendung (Brief oder Paketkarte bzw. anderes Postformular mit Gebrauch im Innendienst). Selbst die gleiche Portostufe und die gleiche Verwendungsform kann unterschiedliche Preise erzielen. Stempel aus kleinen Orten sind gefragter, Bedarfsbriefe im Grossformat dagegen billiger, weil sie bei Sammlern unbeliebt sind, da sie nicht auf herkömmliche Albenblätter passen.
 
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