Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
Postgeschichte Am: 25.01.2013 17:04:17 Gelesen: 25995# 25@  
@ gestu [#24]

Das Thema heißt: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege

Dies hat drmoeller_neuss m.E. ausreichend beantwortet.

Tut mir leid, aber wenn wir der Sache wirklich auf den Grund gehen wollen, dann muss ich dieses blöde Beispiel hier jetzt anführen. Vielleicht bringen wir die Sache dann aber ja auf den Punkt.

Die Frage Einzel-, Mehrfach- oder Mischfrankatur ist ein eigenes Thema und sollte hierunter, um Richard die Arbeit der nachträglichen Verschiebung zu ersparen, hier nicht weiter diskutiert werden.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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