Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
muemmel Am: 26.01.2013 23:50:32 Gelesen: 25905# 28@  
Guten Abend zu später Stunde,

nun muss ich doch mal meinen Senf dazu geben. Das Thema heißt doch "Portogerechte = Portorichtige Belege" und von daher kommen nur Drucksachen, Postkarten, Briefe, usw. ohne irgendwelche Zusatzleistungen in Betracht. Denn nur für solche Belege ist ein Porto zu entrichten.

Zusatzleistungen wie z.B. Einschreiben, Eilzustellung, Nachnahme und was es sonst noch so gibt, sind Gebühren, die zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu entrichten sind. In solchen Fällen ist der Begriff "portogerecht" nicht mehr zutreffend, sondern muss es dann "tarifrichtig" heißen.

Mit anderen Worten: Ein Brief bis 20 Gramm und mit 58 Cent in Form von Marken oder Freistempel ist portogerecht oder portorichtig. Ein ebensolcher Brief, der z.B. als Einwurfeinschreiben auf den Weg geht, erfordert eine zusätzliche Gebühr von 1,60 Euro und ist tarifrichtig, wenn diese Gebühr entrichtet worden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in bar oder mittels Marken erfolgt.

Einen schönen Sonntag wünscht
der Mümmel
 
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