Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
Postgeschichte Am: 27.01.2013 02:12:32 Gelesen: 25811# 29@  
Definition: Portogerechte Belege
Text: @ muemmel [#28]

Hallo Harald,

ob portogerecht oder tarifrichtig ist, kommt auf die Art der Sendung an. Die Bezeichnung ist aber für die Beurteilung eines Beleges unerheblich.

Während zu vorphilatelistischer Zeit die Begriffe Porto (unbezahlt) und Franko (bezahlt) bei der Beurteilung eine Rolle spielten, haben diese Begriffe durch Neuregelungen in verschiedenen Postverträgen (z.B. Deutsch-Österreichischen Postverträgen, Weltpostvertrag) ausgedient. Der Begriff "Gebühr", oder "Taxe" ist der Oberbegriff und beinhaltet jede Art postalischen Entgeltes *) Vorphilatelie, Joachim Helbig. Der Oberbegriff hat sich von der vorphilatelistischen bis in die heutige Zeit erhalten. So liest man zum Beispiel im Amtsblatt des Reichspostamtes "Übersicht der Gebührensätze im Post-, Postscheck- und Telegrammverkehr vom 15. Januar 1923 an (Beispielhaft)". In dieser Übersicht wird u.a. die Gebühr für Briefe gezeigt und auch so bezeichnet. Als Grundlage für die Gebühren für Postsendungen wird das "Postgebühren-Gesetz" genannt. Bei den Gebühren im Auslandsverkehr wird auf den "Briefposttarif" Bezug genommen. Daneben werden auch die von Dir angesprochenen Zusatzleistung aufgeführt und mit Nebengebühren im Postverkehr bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen Porto und Gebühren kann nicht vorgenommen werden, da die "Gebühr" oder "Taxe" (es kann auch noch "Tarif" für den Fracht- und Auslandsverkehr hinzugefügt werden) als Oberbegriffe jede Art postalischen Entgeltes beinhaltet. Eine Unterscheidung zwischen den Oberbegriffen ist m.E. lediglich zwischen "Gebühr", bzw. "Taxe" (Postverkehr Inland) und "Tarif" (Fracht- und Auslandsverkehr) möglich. Es sind eigentlich nur Wortspielereien. Ich kann Dir leider nicht zustimmen :-(.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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