Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
doktorstamp Am: 27.01.2013 06:07:09 Gelesen: 25796# 30@  
Manfred liegt am nähesten, aber zum Teil wird an einander vorbei geredet.

Denn je nach Zeit, Gebrauch, Sitte, Usus, Anweisung, Verordnung sind alle dieser Begriffe mal ersten Ranges auf der Liste gewesen. Wer Amtsblätter, Postverordnungen oder Postverträge in seinem Besitz hat, und diese aus einer breiten Zeitspanne, wird ganz schnell klar, daß sich diese (Ober)Begriffe im Zeitwandel ändern.

Folglich hat mehr oder minder jeder Recht (aus der Sicht seiner Sammeltätigkeit und den dazu gehörenden gebräuchlichen Wortgang).

Ich führe bekanntlich mehrere Sammlungen, deren Zeitspanne Vorphila bis Gegenwart umfaßt. Bei der Erstellung der Albenblätter habe ich darauf Acht zu geben, daß ich die für die passende Epoche passenden Wörter verwende.

Um dies zu verdeutlichen; Vorphila Portobriefe werden vom Empfänger bezahlt, oftmals ein teurer Spaß was der Adressat berappen mußte. Wiederum nach 150 Jahren ist Portogerecht Gang und Gebe und heißt der Brief ist vom Absender frankiert, es ist sicherlich kein Wortspiel, nur im Laufe der Zeit haben die Oberbegriffe geändert.

Eine lebendige Sprache, wenn man es auch so gerne hätte, bleibt nie stehen, und entwickelt sich von Tag zu Tag. Wörter gehen unter, Leihwörter bürgern sich ein, die Zeitalter des Internets hat abertausende Wörter hervorgehoben, und ältere wiederum aus der Gruft geholt, des öfteren mit einer abgeleiteten Bedeutung.

mfG

Nigel
 
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