Thema: Ungültigkeit der Marken in DM-Währung
Henry Am: 10.02.2013 11:09:13 Gelesen: 20420# 8@  
@ Vernian [#22]
@ petzlaff [#24]

Möchte hier meine Sichtweise schon auch mal einbringen:

Es ist ein Irrtum, mit dem Kauf einer Briefmarke eine Dienstleistung bereits bezahlt zu haben. Diese wird erst bezahlt mit der Entwertung, also mit der Inanspruchnahme oder mit dem "Verzicht darauf", wenn eine Gefälligkeitsentwertung verlangt wird. Bis dahin ist sie nichts anderes als ein "Gutschein" für diese Leistung, mit dem der Rechtsanspruch auf die Leistung erst bei Briefeinwurf bzw. Einlieferung geltend gemacht wird.

Und wie Petzlaff richtig schreibt, hatte jeder die Möglichkeit des Umtausches. Das wurde auch klar und deutlich öffentlich bekannt gemacht.

Sicherlich wäre es angenehmer gewesen, den Aufbrauch über eine längere Zeit nutzen zu können. Aber eine Grenze muss halt auch sein. Für den Umtausch war sie lange genug. Und wer es nicht genutzt hat, braucht sich heute nicht mehr beschweren.

Eine Diskussion darüber ist insofern aber doch angebracht, als sie für die Zukunft für ähnliche Fälle eine verbraucherfreundliche Regelung bewirken könnte.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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