Thema: Stempel bestimmen: Wer kennt diesen Stempel ?
juni-1848 Am: 10.02.2013 23:47:17 Gelesen: 1316361# 979@  
@ filunski [#978]

Wir finden im

Post-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen vom 17. Februar 1868:

Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, und Seine Majestät der König von Schweden und Norwegen, von dem Wunsche geleitet, durch Herstellung direkter postalischer Beziehungen zwischen dem Gebiete des Norddeutschen Bundes und Norwegen den beiderseitigen Postverkehr zu erleichtern und in einer den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Weise zu regeln, haben den Abschluß eines Post-Vertrages beschlossen [...]

Art. 1. Postverkehr.

Zwischen dem Gebiet des Norddeutschen Bundes und dem Gebiet von Norwegen soll durch Vermittelung der beiderseitigen Postanstalten ein geregelter Austausch der Briefpost- und Fahrpost-Sendungen stattfinden, gleichviel, ob dieselben im gegenseitigen Verkehr der beiden Gebiete unter einander vorkommen, oder ob sie dem Transit-Verkehr angehören.

Art. 2. Postdampfschiff-Verbindung zwischen Kiel und Christiania.

Die Norwegische Postverwaltung verpflichtet sich, zwischen Christiania und Kiel eine hin- und herwärts wöchentlich einmalige regelmäßige direkte Postdampfschifffahrt auf ihre Kosten während der Zeit der freien Schiffahrt, mithin in der Regel von Anfang April bis Ende Oktober, sei es mittelst eines geeigneten Norwegischen Staats-Postdampfschiffes, oder mittelst eines entsprechenden, für Rechnung der Norwegischen Regierung eingestellten nicht zum Staats-Eigenthum gehörigen Dampfschiffes zu unterhalten.

Der Fahrtenplan wird jedesmal im Einverständni? der Norddeutschen und der Norwegischen Postverwaltung rechtzeitig vor Beginn der Fahrtperiode festgesetzt werden. Veränderungen im Laufe der Fahrtperiode unterliegen ebenfalls der beiderseitigen Verständigung.

Bei Festsetzung des Fahrtenplans wird darauf Rücksicht genommen werden, daß die Schiffe der Linie Kiel-Christiania einerseits am Ausgange des Christiania-Fjord den Anschluß an die Norwegischen Postdampfschiffe der Linie Christiania-Christiansand erreichen, und daß andererseits ein Zusammentreffen der Abgangs- und Ankunftstage der Schiffe der Linie von Kiel nach Christiania et vice versa mit den Abgangs- und Ankunftstagen der Schiffe der Linie von Kopenhagen nach Christiania et vice versa möglichst vermieden wird.

Die Norwegischen Postdampfschiffe der Linie Kiel-Christiania werden hinsichtlich der Erlegung von Hafen-Abgaben und der zollamtlichen Abfertigung im Hafen von Kiel dieselben Vergünstigungen genießen, welche daselbst den Norddeutschen Postdampfschiffen zustehen. Im Uebrigen sind die Schiffe und deren Ladung den betreffenden Zollgesetzen unterworfen.

Die Verpflichtung der Norwegischen Postverwaltung zur Unterhaltung dieser Postdampfschiffahrt erstreckt sich nicht über den Zeitpunkt hinaus, zu welchem die Schwedische Nordwestliche Eisenbahn auf der Strecke zwischen Arvika und Christinehamn dem regelmäßigen Betriebe übergeben, oder doch für einen solchen Theil dieser Strecke in regelmäßigen Betrieb gesetzt sein wird, daß die Norwegisch-Deutsche u. s. w. Post auch im Sommer zweckmäßig auf dem Wege über Schweden geleitet werden kann.

Von dem Eintritt dieses Zeitpunktes wird die Norwegische Postverwaltung der Norddeutschen Postverwaltung Nachricht geben. Will die Norwegische Postverwaltung von der Befugniß Gebrauch machen, die Fahrten auf Kiel in dem gedachten Falle einzustellen, so muß dieselbe mindestens 6 Monate vorher die Norddeutsche Postverwaltung hiervon in Kenntniß setzen zu dem Zwecke, damit inzwischen die durch die Leitung der Post über Schweden bedingten anderweiten Arrangements, namentlich auch in Absicht auf die Portosätze und den Portobezug durch die beiderseitigen Postverwaltungen vereinbart werden können.

Art. 3. Routen für den Postaustausch.

[...]

Es handelt sich also um einen Entwertungs- oder "Umarbeitungs-Stempel" der zu dieser Zeit bestehenden Postdampfschiff-Linie Christiania-Christiansand.

Gruß, Werner
 
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