Heute eine Ladung des Amtsgerichts Zehdenick, versandt am 24.2.1945 mit Poststempel ab Templin an einen Rechtsanwalt in Zehdenick. Die Ladung und die Anschriftenseite sind vorder- und rückseitig auf dasselbe Blatt gedruckt, nach dem Zusammenfalten des Blattes wurde der so entstandene Faltbrief rückseitig mit einem Papiersiegel des Gerichts verschlossen.
Viele Grüße
Ingo