Thema: Rückporto bei Antwort auf Inserate
- Am: 13.08.2007 15:13:04 Gelesen: 8112# 1@  
Es hat sich in Deutschland inzwischen eingebürgert, daß man Rückporto beilegt, wenn man auf philatelistische Inserate antwortet. Die MICHEL-Rundschau fordert dazu sogar ausdrücklich auf: "Bei Anfragen an Inserenten bitte Freiumschlag bzw. Rückporto nicht vergessen!"

In anderen Ländern ist die nicht üblich.

Rechtlich gesehen besteht auch keine Verpflichtung, Rückporto beizulegen. Da gibt also jemand ein Inserat auf, weil er irgendein Interesse hat. Und diejenigen, die antworten, sollen ihm dann das Porto bezahlen? Das gibt es, so glaube ich, nur im philatelistischen Bereich!

Oder würden Sie Rückporto beilegen, wenn Sie z.B. auf ein Inserat antworten und gebrauchte Möbel kaufen wollen?
 
Quelle: www.philaseiten.de
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