Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
juni-1848 Am: 24.02.2013 23:16:25 Gelesen: 314971# 195@  
@ sachsen-teufel [#193]

Deine Vorüberlegungen sind korrekt:

Der Beleg ist unterfrankiert (Brief Standard Fernverkehr 30 Pf. + Luftpostgebühr 5 Pf. = 35 Pf.), wird aber dennoch von Hannover nach Berlin befördert (01.05.1966). Der Brief "wartet" nun postlagernd am Berliner Flughafen, wird jedoch nicht abgeholt, so daß der Brief dann am 17.05.1966 an den Absender zurück gesendet wird, der für die ganze Aktion dann 35 Pf (lt. blauem Vermerk) berappen kann/muß.

Wie kommt man auf die 35 Pf. Nachgebühr ?

In der Zeit vom 1.3.1963 bis 30.06.1971 galt folgende Nachgebührenreglung für das Inland:

Einfacher Fehlbetrag (hier 5 Pf) plus 30 Pf.

Gutgehn.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/355
https://www.philaseiten.de/beitrag/61842