Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
christel Am: 26.02.2013 10:24:42 Gelesen: 4382334# 1977@  
@ BD [#1973]

Hallo Bernd,

in meinem Wirrwar finde ich leider nicht meine Kopien für das "Reichsgesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende ausserordentliche Reichsabgabe".

Ich hoffe, Du kannst mich bitte unterstützen und es hier veröffentlichen. ;-)

Nur soviel zur Erklärung vorab, einzige Ausnahme von der Erhebung der Ausserordentlichen Reichsabgabe (AR) waren ja "Drucksachen und Pakete mit Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichten", das heisst normale (Drucksachen)-Streifbänder, wie sie häufig zum Versand von Preislisten und Angeboten Verwendung fanden, unterlagen der AR, Zeitungsstreifbänder (die ja fast 100%ig dem weg in den Papierkorb anheim fielen) waren von der AR befreit. Dadurch ist die 3Pfg Einzelfrankatur wohl nur durch diese Sendungsart nachweisbar.

Christel
 
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