Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
EdgarR Am: 26.02.2013 13:17:53 Gelesen: 26915# 4@  
@ Sachsendreier53 [#1]

Hallo Claus,

Deine Begründung für die Abstempelung auf AFS " Durch das Nachstempeln von Postgut dokumentiert die Deutsche Post die Einlieferungen der Sendungen. Die Briefe/Karten sind nach der Einlieferungsschlusszeit am nächsten Tag mit dem aktuellen Tagesstempel versehen. Wegen der Einspruchfristen hat sich somit die Post vorsorglich abgesichert, die am Einlieferungstag begannen." klingt auf den ersten Blick sehr eingängig - aber es kann zumindest nicht für alle solchen Stempeleien die zutreffende Begründung sein.

a) gibt es solche Abstempelungen gleichen Datums (eines von mehreren Beispielen in der Stempelbank: #027810) - das wäre ersichtlich unsinnig.

b) sind solche Abstempelungen insgesamt recht selten (und kommen vor ca. 1970 praktisch gar nicht vor): das spricht m.E. sehr dagegen, denn spät aufgelieferte Geschäftspost ist eher die Regel denn die Ausnahme.

Ich würde folgende Erklärung favorisieren:

A) sollte "eigentlich" freigestempelte Post in Kiste (Schwinge) oder auch 'lose' am Schalter aufgeliefert werden - und kam dann in den Arbeitsgang, der 'an der Stempelmaschine (oder dem Hammerstempelschwinger) vorbei' gleich zum Verwurf ging. Das würde erklären, dass fast alle AFS NICHT zweifach gestempelt sind.

B) ist es denkbar, dass, entgegen der "eigentlichen" Vorschrift halt auch Freigestempeltes z.B. im Briefkasten landete und dann eben auf die große Schütte vor der Stempelmaschine landete. Dies würde erklären, warum viele solche doppelten Stempelungen unterschiedliche Daten tragen, oft mit genau einem Tag Differenz. Aber eben auch solche mit identischem Stempeldatum - die sind aus entsprechend früher Kastenleerung oder sonstwie "durchgerutscht".

C) ferner gab es durchaus Firmenpost, der ein vor-freigestempelter Rückumschlag beilag. Der wanderte dann mit hoher Sicherheit in den Briefkasten und nicht an den Schalter. Identifizierbar sind derart entstandene Doppelabstempelungen durch deutlich differierende Stempeldaten (viel mehr als 1 oder 2 Tage) und evtl. durch nicht zueinander passende Stempelorte.

Demgegenüber ist die Erklärung mit dem Beginn irgendwelcher Fristen ab Stempeldatum eher unwahrscheinlich - denn die Post als solche unterlag ja keinen solchen Fristen. Und etwa Einspruchsfristen bei Steuer- oder sonstigen amtlichen Bescheiden laufen ab Datum des Bescheids, nicht ab Stempeldatum*. Und bei Geschäftspost gibt es gar keine solchen "amtlichen" Fristen.

Was meinst Du?

Phile Grüße
EdgarR

*)Ausnahmen sind dann aber durch Postzusellungsauftrag oder Postzustellungsurkunde wasserdicht dokumentiert!

P.S.: Ist schon jemandem eine Doppel-Abstempelung auf Matrix-Stempel ("Frankit") untergekommen? Fände ich interessant so etwas zu dokumentieren!
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5227
https://www.philaseiten.de/beitrag/61935