@ rostigeschiene
[#8]Hallo Werner,
die vorderseitige Notierung von 1 1/2 ist keine Taxierung, sondern das Gewicht des Briefes. Damit ist das Porto für den Brief 2 Sgr, was auch schon ab 01.10.1844 hier möglich wäre. Die Insinuation kostete 3 Sgr und somit sind erstmal insgesamt 5 Sgr geklärt.
Erschwerend sind die Fragen des Bestellgeldes, da hier u.U. eine Landbestellung vorliegt und auch ob die Kosten der Rücksendung ebenfalls mit notiert wurden. Ggf. wäre sogar auch das Bestellgeld für den Empfänger in Bochum mit zu zahlen gewesen.
Grob würde ich erstmal denken, dass die Kosten der Rücksendung von 1 Sgr und das Bestellgeld von 1/2 Sgr in der Summe von 6 1/2 Sgr eingeflossen ist.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf