Thema: USA: Penalty Belege / Dienstsachen
DL8AAM Am: 04.03.2013 01:36:05 Gelesen: 67508# 38@  
@ Cantus [#37]

Hi Ingo, gut das ist eine Frage der Definition. Ich bin bei fast allen Punkten bei Dir, bis auf den Punkt, dass für mich eine Ganzsache einen gedruckten "Wertstempel" (oder "Werttext" o.ä.) aufweist, d.h. der Endverbraucher (oder dessen Dienstherr o.ä.) hat für die später abzurufende Dienstleistung der Beförferung bereits im Vorfeld gezahlt (oder eine portofreie Behandlung ausgehandelt). Reine, auf den Umschlag gedruckte, Gebührbezahlt-Vermerke ("Postage ... paid" oder "Gebühr bezahlt beim Postamt 3400 Göttingen") würde ich nicht dazu zählen. Die Abrechnung erfolgt ja in aller Regel (pauschal oder "einzeln" o.ä.) erst bei Einlieferung. Ein Beispiel wäre u.a. Nr. 33, der "Postage Paid"-Vermerk wird standardmäßig auf der Rückseite jeder Ausgabe des Magazins gedruckt, obwohl nur ein Teil der Auflage als Einzelexemplare wirklich postlisch versendet werden dürfte und nur dieser Teil wird dann mit der Post "verrechnet" (Anzahl, Gewicht, Budget o.ä.).

Ähnliches gilt für die Dienstumschlage (z.B. #4, #8, #11 etc.), von denen sicherlich nicht 100% der Druckauflage wirklich für den Versand verwendet werden. Tippe die haben nicht vorher für jeden Umschlag ein Entgelt an die Post abgeführt/verrechnet, sondern erst 'irgendwie' bei der Auslieferung. Eine Portofreiheit bescheinigen diese auch nicht, sondern sie tragen alle einen "Porto bezahlt" Vermerk, d.h. 'irgendwie' wird der Post ein Nutzungsentgelt gezahlt oder 'irgendwie' mit der Post (eventuell aus einem Budget) verrechnet. Portofreiheit geniessen diese Behörden nicht, sie müssen zahlen - und sei es nur fiktives Geld dass u.U. von Kostenstelle zu Kostenstelle verschoben wird. "Frei durch Ablösung Reich"-Blankoumschläge o.ä. sind ja auch erst einmal keine Ganzsachen, oder doch? Gut, das ist alles eine Frage, wie weit man die Definition von Ganzsache greifen lassen will ("Druck vor dem Zugang beim Endverwender", dass beinhaltet aber auch "Gebührbezahlt beim Postamt XYZ", wenn z.B. die Hauptverwaltung [Ministerien] ihren Poststellen [Behörden] die Umschläge zur Verfügung stellt). Für mich muss im Wertstempel/text (oder in der Ganzsache selbst) irgendwie bereits ein echter Transport- Wert drinstecken, den man später abfordern kann.

Auch finde ich diese Umschläge nicht in meinen USA Ganzsachenkatalogen, wobei das natürlich keine Begründung ist bzw. keine zwingende "Ja/Nein"-Aussage darstellt. ;-)

Wer hier für wen etwas hat drucken lassen und wer wie mit wem wann die dann abgesandten Sendungen abrechnet oder zahlt, ist in diesen Fällen für mich etwas schwer zu greifen, deshalb meine ich - um auf der ganz sichereren Seite zu sein - wäre eine passende Themenbezeichnung
"USA: Penalty Belege / Dienstsachen" ?

Beste Grüße
Thomas
 
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