Thema: USA: Penalty Belege / Dienstsachen
Cantus Am: 04.03.2013 02:59:29 Gelesen: 67744# 39@  
@ DL8AAM [#38]

Hallo Thomas,

Vermerke wie "Postage ... paid" oder "Gebühr bezahlt beim Postamt 3400 Göttingen" würde ich selbstverständlich auch nicht zu den Ganzsachen zählen. In diesem Fall wird ja die Beförderungsgebühr getrennt vom Postgut erhoben, ist also nicht untrennbarer Teil des jeweiligen Einzelbeleges. Solche Gebührenzahlungen werden stets pauschal bzw. für eine mehrere Exemplare zählende Menge an Postbelegen entrichtet oder verrechnet, da liegst du ganz richtig mit dem Verschieben von Kostenstelle zu Kostenstelle.

"Frei durch Ablösung Reich"-Blankoumschläge sind natürlich auch keine Ganzsachen, denn die Gebührenfreiheit wurde ja nicht im Rahmen des Zugangs des jeweiligen einzelnen Blankoumschlages erworben, sondern per Gesetz oder Verwaltungsvorschrift geregelt.

Bei dem Text "Für mich muss im Wertstempel/text (oder in der Ganzsache selbst) irgendwie bereits ein echter Transport-Wert drinstecken, den man später abfordern kann." bin ich im Übrigen weitgehend auf deiner Seite, sofern der Begriff "Transport-Wert" durch die Definition "Entgelt für eine Dienstleistung der Post einschließlich der privaten Postdienstleister" ersetzt wird, denn z.B. die rund hundert Jahre alten Telefonkarten oder auch Postsparkarten von Österreich werden ja ebenso zu den Ganzsachen gezählt, aber auch moderne Adressänderungskarten oder Nachsendekarten, für die bei der Nutzung keine wie auch immer geartete Gebühr zu entrichten ist, die über das hinausgeht, was möglicherweise zum Erhalt dieser Art von Karten erforderlich war, und für die nicht per Erlass oder interner Verwaltungsvorschrift eine generelle Gebührenfreiheit festgelegt worden ist.

Ich will das jetzt aber nicht noch weiter vertiefen, denn langsam kommt auch bei mir die "Bettschwere" durch. Ich schließe mich daher deinem Vorschlag zu der Überschrift

"USA: Penalty Belege / Dienstsachen"

an, denn damit dürfte alles erfasst sein.

Wenn man alles das, was wir beide nun zu dem Thema von uns gegeben haben, zu Ende denkt, könnte man möglicherweise auch auf die Idee kommen, diese Art von Vergütung für die Dienstumschläge irgenwo im Bereich der Fiskalphilatelie anzusetzen.

Viele Grüße
Ingo
 
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