Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
juni-1848 Am: 06.03.2013 20:40:58 Gelesen: 4370273# 2003@  
@ juni-1848 [#1988]
@ muemmel [#1994]

Moin Harald,

ich behebe Deine Zweifel: Dass Postkarten, wenn sie ihren Abmessungen bzgl. Breite, Höhe und Dicke wie einfache Fernbriefe zu behandeln waren, ist mir bekannt. Ob dies auch auf das Gewicht zutraf, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei die "geweihte Gabe" allerdings die Dicke einer normalen Postkarte mit Sicherheit überschritten hatte.

In "Der Postbetriebsbeamte", Buchverlag Deutsche Post, 2. Auflage 1909, finden wir auf Seite 16

...

"...Ein unbedingtes Erfordernis der Postkarte aber ist das geringe Gewicht;..."

Ferner auf Seite 17: "Die Gebühr für Postkarten beträgt:" ... "b) im übrigen Auslandsverkehr im Frankierungsfalle 10Pf.,"
und auf Seite 14: "Das Porto für Briefe beträgt:" ... "c) Für Briefe nach ... dem Vereinsauslande bis zum Gewichte von 20 g 20 Pf.,"

Anmerkung: Man wundere sich nicht über die unterschiedlichen Bezeichnungen "Gebühr" und "Porto" für ein und dieselbe Sache, die in diesem Forum an anderer Stelle heftigst diskutiert wurde.

Die abgebildete Postkarte ab Reutlingen vom 8.August 1907 aus der Infla-PP1 hat die Maße ca. 7 x 11 cm und wiegt 19 Gramm durch Ummantelung mit der Bleikappe einer Heidsieck-Monopole-sec Sekt-Flasche. Für die Tschechoslowakei (Bestimmungsort Prag) gab es zu dieser Zeit noch keine Gebührenermäßigung. Es hätte also aufgrund des Gewichtes die Nachgebühr für die unzureichend frankierte Briefsendung in Höhe von 20 Pf. erhoben werden müssen. Den Postbediensteten war allerdings dieser seltene Fall des Übergewichts wohl gerade nicht in Erinnerung; hingegen die häufigen Rucksackkarten zumeist die Nachgebühr oder bei Aufgabe das Briefporto erlebten (siehe z.B.: [http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/902]).

Einen erquicklichen Sammlerabend noch...
 
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