@ juni-1848
[#22]Hallo Werner,
einen Eilbrief, der auf seinem Weg durch die Röhre gelaufen ist, einfach bei "Beschreibung" bzw. "Anmerkungen" darauf hinweisen, dass dem so gewesen ist.
Als Rohrpostbelege sind ausschließlich solche anzusehen, die von vornherein zur Beförderung durch Rohrpost bestimmt waren und auch das entsprechende Porto aufweisen.
Schöne Grüße
Mümmel