Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
EdgarR Am: 11.03.2013 20:09:39 Gelesen: 26745# 7@  
@ Nachtreter [#6]

Hier habe ich Dir ein schönes Beispiel, das Deiner Theorie mit der "Korrektur der Einlieferungstags" deutlich widerspricht:



Eine Gerichtssache, also eher ein Kandidat für genau dokumentierten Auflieferungstag. Aber: freigestempelt 19.4.1977 (Arbeitsgericht Reutlingen), und - immerhin mit einem Hand- und Sonderstempel obendrein! - mit demselbigen Datum nochmal "gegengestempelt", was ja ersichtlich keinen Sinn machen würde wenn Deine Vermutung zuträfe.

Und wegen der Art des Stempels ist wohl auch auszuschließen dass der Brief nur versehentlich "gegengestempelt" (ich nenn das jetzt mal so....) wurde, etwa weil er halt mit in die Stempelmaschine gerutscht wäre.

Und nein, ich weiß auch keine schlüssige Erklärung, warum manche AFS-Sendungen nochmals gestempelt wurden und warum die allermeisten eben nicht. Wahrscheinlich gibt es gar nicht DIE Erklärung, sondern eher ein buntes Bündel verschiedener Gründe bei verschiedenen Sendungen.

Phile Grüße
EdgarR
 
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