Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
zensurpost Am: 11.03.2013 21:54:14 Gelesen: 26726# 8@  
@ Sachsendreier53 [#1]

Wegen der Einspruchfristen hat sich somit die Post vorsorglich abgesichert, die am Einlieferungstag begannen.

@ EdgarR [#4]

Und etwa Einspruchsfristen bei Steuer- oder sonstigen amtlichen Bescheiden laufen ab Datum des Bescheids, nicht ab Stempeldatum.

@ Nachtreter [#6]

Was Deine Abgaben mit den "Fristen" angeht, hast Du zwar recht (Eingang bei der Behörde)...

Sorry, meine Herren, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)

§ 37 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Beste Grüße von einem, der täglich mit derartigen Verwaltungsakten zu tun hat.
Hans-Georg
 
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