Thema: (138-139) Deutsches Reich Germania Belege bis 31.7.1916
christel Am: 15.03.2013 09:49:29 Gelesen: 118137# 16@  
09.12.1914 - Ortspostkarte Bautzen (Königl. Landgericht) - Eilboten

Wie mir noch aus einem anderen Thema in Erinnerung geblieben, war das Eilbestellgeld nicht zwingend im voraus zu entrichten.

Es gab da wohl auch eine Vorgehensweise des "ergänzenden Eilbestellgeldes", warum musste der Empfänger dieser Karte das Strafporto zahlen. Gab es zu diesem Zeitpunkt dieses "e.E." nicht mehr?

Für mich erschliesst sich das Porto und Strafporto wie folgt:

Ortspostkarte 2Pfg
Eilbestellgeld 25Pfg (hiervon 3Pfg entrichtet - offen 22Pfg)

Strafporto offener Betrag des Eilbestellgeldes 22Pfg.
Zuschlag 50% = 11Pfg
Gesamtstrafporto 33Pfg - auf volle 5er Beträge aufgerundet = 35Pfg.

Liege ich richtig? Und wurde der Empfänger eigentlich von der Post "über den Löffel balbiert" ?


 
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