Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
stephan.juergens Am: 20.03.2013 21:03:53 Gelesen: 40160# 37@  
@ Martinus [#36]

Antwort vom juristischen Laien.

Nein. Besitz reicht nicht, Eigentum vielleicht schon. Die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum ist eine juristische Spitzfindigkeit.

So wie ich die Antworten, die früher in diesem Thread standen, in Erinnerung habe (ich habe ihn jetzt nicht wieder ganz gelesen) solltest Du auch beachten, welche Aussage Du mit dem Bild machen möchtest:

Wenn du z.B. zeigen möchtest:

Ich habe am ... einen Brief, der mit der Loriot Marke frankiert war, bekommen, dann darfst du sicherlich den Brief auf den Scanner legen und im Internet zeigen, ohne die Marke abdecken zu müssen oder Lizenzgebühren zu befürchten.

Wenn du allerdings zeigen möchtest, dass Loriot die Männchen darauf mit Knollennasen dargestellt hat, dann hast du eventuell ein Problem. Für diese Aussage ist nämlich die Tatsache, dass es sich um eine Briefmarke handelt, irrelevant. Dafür hätte es auch das normale Bild getan, und dass unterliegt eindeutig dem Copyright der Erben des Urhebers.

Kurz: Die Postgeschichtlicher dürften meistens auf der sicheren Seite sein, während die Motivsammler ab und an ein zweites Nachdenken sollten.
 
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