@ Pommes
[#43]Man sollte nicht jedes Urteil eines x-beliebigen LandgerichtsKommt mir bekannt vor. ;-)
Wir haben, ich habe gerade mal schnell nachgezählt 6 Volljuristen - vielleicht habe auch 1-2 übersehen - in näheren Bekanntenkreis, inkl. auch Richter. Einer davon sprach auf einer Party mal den wirklich denkwürdigen Satz, der sich bei mir sehr tief eingebrannt hat, "Er habe nun wieder die Tage der Willkür", als das Gespräch auf das Thema der nächsten Sitzungstage ging.
Das war zwar bestimmt scherzhaft gemeint und klingt aus dem Zusammenhang heraus zitiert vielleicht etwas missverständlich, macht aber ja durchaus Sinn, insbesondere wenn man nicht mehr auf eine eventuelle
Beförderung, d.h. d auf die Quote der angenommenen oder durchgekommenen Revisionen, auf Revisionssicherheit der eigenen Urteile, achten will bzw. nicht meint den Parteien
subtil einen viel weniger arbeitsintensiven Vergleich
einzureden. ;-)
Thomas