Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
DL8AAM Am: 22.03.2013 15:28:54 Gelesen: 39551# 47@  
@ Martinus [#45]

Tja, wenn Du Dir die Mühe machen würdest und Dich in die Texte einlesen würdest, hiesse die Antwort JEIN. Ja, es gibt KEINE eindeutige und einfache Antwort. Auch ich bin kein Jurist und muss mir das erst mühsam erarbeiten, aber dafür haben wir in der Grundschule damals das Lesen ja auch gelernt ;-))

Ich habe nun verstanden (ich hoffe auch richtig?):

Grundsätzlich darfst Du nur eigene Dinge zeigen. Grundsätzlich ist aber nur eine Rückfallebene und bedeutet, dass es hierzu abweichende Ausnahmen gibt. Eine Ausnahme, die hier greifen könnte, ist das Recht zum Zitat, welches aber auch eingeschränkt und nur mit Auflagen genutzt werden darf.

Kommentarlos einfach etwas in einen eigenen Beitrag hinein kopieren ist 'schlecht', wenn das zitierte Objekt aber in eine Nobelpreis-Arbeit (mit korrekter Quellenangabe) eingebunden ist, ist das 'gut'. Alles dazwischen ist eine Auslegungsfrage innerhalb einer großen Grauzone. Kurz gesagt, je mehr eigene fachliche, wissenschaftliche, journalistische (etc.) Aussagen Du damit trifft und mit dem Zitat (= "kopiertes Bild") untermauerst, desto weiter bist Du auf der 'gut'-Seite. Je weniger eigene relevante Schlußfolgerungen Du trifft, ganz nach der Devise "schau was ich schönes in Internet gefunden habe > Bild > und Ciao", desto 'schlechter' ist deine Position. Wo Du letztendlich stehst, sagt Dir im Zweifelsfall dann ein Richter. Wobei Dein Kumpel im anderen Landgerichtsbezirk für exakt den gleichen Fall eine ganz andere Antwort bekommen kann.

Alles übrigens unabhängig davon, ob ein Scan urheberrechtlich überhaupt geschützt oder schützenswert ist. Denn auch hier kann das Spektrum von A bis Z gehen, mit allen Grauwerten von B bis Y.

Je weniger möglichen Schutz so ein einfacher fremder Scan geniesst, desto weniger Anspruch musst Du an Deine eigene Zitat>Aussage-Kette anlegen, z.B. mein Beitrag http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=1107#M112 (da habe ich auch erst etwas überlegt, ob ich das überhaupt darf...).

Wenn solche Fragen aber Ein-Eindeutig wären, bräuchten wir keine Gerichte. ;-)

Gruß
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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