Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
Pommes Am: 26.03.2013 23:07:01 Gelesen: 39057# 63@  
@ armeico [#62]

Da fange ich doch auch mal von ganz hinten an: Danke für deine Antwort. Kein Problem!

Mich interessiert ja auch, was der (juristische) "Laie" sich so vorstellt, wenn es hier um "irgendwelche Rechte" geht.

An "Teilen" - also Gegenständen (juristisch: "Sachen" http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90.html ) gibt es in der Regel kein Urheberrecht, sondern nur Eigentum http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html . Ob Dich der Eigentümer rechtlich davon abhalten darf, ein Foto von "seiner Sache" zu machen, hängt vom Einzelfall ab (aus meiner subjektiven Sicht, darf er/sie es fast immer).

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Copyright ist für mich in diesem Fall: Recht auf das Bild von dem, dass ich erschaffen habe, entweder selber oder als geistiges Eigentum.

"Recht auf das Bild", da wird es schon wieder problematisch. Du machst ein Bild von etwas, dass Dir nicht gehört, Du möchtest aber "ein Recht" an etwas (an dem Bild/Foto) innehaben, dass Du fotografiert hast, was Dir aber nicht (körperlich) gehört, auch wenn Du etwas [Neues] "erschaffen" hast.

Wenn Du damit der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dienst, alles kein Problem - Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes (Diskussionen zum GG spar ich mir jetzt mal): "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" -.

Wenn Du das Foto jetzt aber hier zeigen, auf T-Shirts oder Kaffeetassen drucken möchtest und diese womöglich auch entgeltlich veräußern (verkaufen) oder auch verschenken möchtest, dann bist Du ansatzweise da, wo die Urheberrechte (nach hier und heute geltendem Recht) beginnen.

Noch eine weitere Anmerkung: Vom Begriff "geistiges Eigentum" halte ich nicht sehr viel. So etwas gibt es m. E. nicht! Eigentum kann man nur an körperlichen Sachen erwerben ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html ). Gleich was uns "die Medien" täglich um die Ohren schlagen. Urheberrechtlich geschützte Werke sollten m. E. zunächst einmal (tatsächlich) "Werke" sein, also etwas, was auch eine gewisse "geistige Schöpfungshöhe" hat. --> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html --> "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."

Alles andere gehört für mich nicht in diese Diskussion. Selbst wenn man damit "einen Haufen Geld" verdienen kann.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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