Thema: Ebay: Änderungen im Bewertungssystem
- Am: 21.05.2008 19:30:36 Gelesen: 12906# 4@  
Die Änderungen im Überblick

Verkäufer können Käufer zukünftig nur noch positiv bewerten. Für Verkäufer ist die Abgabe einer Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.

Wiederholte Bewertungen durch einen Handelspartner werden mehrfach gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen für laufende Transaktionen. Ab 22. Mai werden nun solche Mehrfachbewertungen auch rückwirkend gezählt.

Hierdurch wird sich die Anzahl der Bewertungen bei vielen Mitgliedern erhöhen.

Negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht.

Negative und neutrale Bewertungen werden im Bewertungsprofil des Verkäufers gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert.

Der Zeitraum, in dem eine Bewertung abgegeben werden kann, wird geändert: eine Bewertungsabgabe wird nun bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage) nach der Transaktion möglich sein.

Das Bewertungsprofil basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten. Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Erstanmeldung eines Mitgliedskontos gezählt, während der Prozentsatz positiver Bewertungen sich zukünftig nur noch auf die jüngere Vergangenheit bezieht

Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen Bewertungen.

PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden.

Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird mit der Einführung der Neuerungen abgeschaltet.

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Na ja, öfter mal was Neues.

Nun zu der Frage von johenry: Wenn ein Käufer eine Bewertung abgibt die negativ ist, dann reagiert sie folgendermaßen. Der Ruf des jenigen wird in den Dreck gezogen. Denn die anderen die die Bewertungen lesen, wissen ja nicht, dass der Käufer eigentlich der Schuldige ist, der nicht bezahlt hat. Und bis die gelöscht wurde von ebay auf Antrag des Verkäufers gelöscht wurde, ist der Ruf bereits ruiniert. Wenn ich als Käufer, sehe der hat erst kürzlich eine negative Bewertung bekommen, dann überlege ich mir dreimal ob ich bei dem kaufe oder nicht.

Der Käufer wird von ebay angeschrieben, das heißt er bekommt eine Zahlungserinnerung und wenn er darauf nicht reagiert und dann noch dem Verkäufer eine negative Bewertung verpasst, dann wird diese gelöscht. Weil diese nicht der Wahrheit entspricht. Aber die Löschung muss der Verkäufer bei ebay beantragen.

Viele zackige Sammlergrüße aus Nürnberg

jacqueline5726
 
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