Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
reichswolf Am: 16.04.2013 12:30:18 Gelesen: 26029# 26@  
@ Nachtreter [#25]

Nein, der Punkt beweist gar nichts, außer daß der Kunde seine AFS-frankierte Post an dem Tag aufgeben muß, an dem er sie frankiert. Die Pflicht liegt also beim Kunden, nicht bei der Post. Über eine evtl. Nachstempelung sagt der Absatz nichts aus.

Beste Grüße,
Christoph
 
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