Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
DL8AAM Am: 17.04.2013 17:54:18 Gelesen: 25976# 27@  
@ reichswolf [#26]

So, ich komme gerade von unserem Hauptpostamt (gut diese "Amtsform" gibt es ja nicht mehr) hier in Göttingen (das umgezogene ehemalige Hauptpostamt in der Friedrichstraße, nun Groner Straße) zurück. Da ich hatte da etwas für unsere Firma zu klären hatte, habe ich mir den Mitarbeiter diesbezüglich mal vorgenommen:

Grundsätzlich gilt, wie schon ausgeführt, eingelieferte Sendungen müssen grundsätzlich mit einem AFS-Stempeldatum des Einlieferungstages versehen sein. Auf meine spezielle Nachfrage, was passiert, falls unser Postfahrer im Einzelfall mal vor 18 Uhr keinen Parkplatz finden sollte und er die Sendungen erst am nächsten Tag einliefern könnte. Der Postmitarbeiter sagte mir, dass wir theoretisch sämtliche Sendungen neu eintüten und frankieren müssten. Der Gegenwert der nicht genutzen AFS-Umschläge würden wir auf Antrag und Abgabe der Originalbelege erstattet bekommen. Aber in Praxis gilt, dass diese Sendungen "im Ausnahmefall" auch verspätet Tag angenommen werden, dabei werden kleinere Mengen vor Ort mit einem Handstempel versehen, größere Mengen bzw. "Schwingen" (das ist wohl das postdeutsche Wort für diese gelben Postkisten?) werden gekennzeichnet an das Briefzentrum zur maschinellen Stempelung weitergeleitet. Damit wäre der Fehler des Kunden geheilt. Auf meine Frage, wo das steht bzw. wo man das schriftlich finden könnte, konnte er mir aber auch keine Aussage machen, es würde schon immer so gemacht, seit seiner Zeit als Auszubildener (und der Mitarbeiter sah schon wie 'kurz vor der Rente' aus, also heisst seit immer, seit Kaisers Zeiten). Das wäre die gelebte und weitergelehrte Praxis.

In meinen Augen reicht das, es wird bewusst so gemacht und ist kein fehlerhaftes oder fahrlässiges Durchrutschen, sondern ein echtes, vorsätzlich gewolltes Tun, um ein Ergebnis zu erreichen und damit eine verspätete Annahme nachträglich zu ermöglichen. Das Problem ist damit aufgelöst, beide Seiten sind zufrieden. Es gibt ja bestimmt auch keine Dienstanweisung, die diesen guten zuvorkommenden, mitdenkenden und kulanten Kundendienst untersagt. Und das man die Kaffeemaschine im Sozialraum nach Gebrauch wieder ausschaltet, steht ja auch nicht in einer postalischen Dienstanweisung, oder etwa doch? Man weiss ja heutzutage nie, was nicht so so alles noch ge-anweist wird. Ich war vor ein paar Monaten auf einem Seminar, da hing in der Toilette eine Anweisung, dass man sich gefälligst die Hände waschen solle und das man die Innenklinke der Toilettenaußentür zum Öffnen nur mit dem gebrauchten Papierhandtuch anpatschen dürfe. Ohne schriftliche Anweisung kein Händewaschen. Was nicht befohlen wird, wird auch nicht gedacht.

Gruß
Thomas
 
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