Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Jürgen Witkowski Am: 25.05.2008 23:08:59 Gelesen: 378432# 63@  
@ Carolina Pegleg [#61]

Du hast mich schon richtig verstanden. Dass die Benutzung der freien Fläche neben der Anschrift nicht in allen Ländern erlaubt war, war mir auch nicht bekannt. Auf den frühen Postkarten war das oft aufgedruckt und somit eindeutig geregelt, dass nur auf der Vorderseite geschrieben werden durfte. Auf deiner Karte aus London steht ja sogar links: For Correspondence. Daher wird der Absender, wie auch bei den beiden Beispielen aus Deutschland, auch davon ausgegangen sein, dass das überall galt.

Damit wir nicht aus der Übung kommen, ein neues Beispiel. Es ist eine Postkarte, die am 10. August 1948 von Berlin nach Ebstorf / Uelzen verschickt wurde.

Frankiert wurde mit Alliierte Besetzung MiNr. 933 (60 Pf.) und MiNr. 954 (40 Pf.), als insgesamt 100 Pf. Da die Marken aber nur bis zum 31. Juli 1948 gültig waren, wurde für den Empfänger 18 Pf. Nachporto fällig.

Das Nachporto ergibt sich aus der zu dieser Zeit gültigen Berechnungsformel Fehlbetrag x 1,5. Das Postkartenporto betrug 12 Pf., daraus ergibt sich das Nachporto von 18 Pf.

Was mag den Absender bewogen haben, 100 Pf. an kurz zuvor ungültig gewordenen Marken zu verkleben?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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