Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Carolina Pegleg Am: 26.05.2008 00:04:46 Gelesen: 378393# 64@  
@ duphil [#62]

In der Tat hatte ich am deutschem Ursprung des "T" in meiner Antwort [#58] Zweifel geaeussert. Der T Stempel muss aber aus Deutschland sein. Hier ist was der urspruengliche Weltpostvereinsvertrag kurzgefasst zum Auslandsbrief sagt:

1) Das Ursprungsland behaelt das gesamte Porto (keine Teilung mit Zielland).

2) Das Ursprungsland bezahlt die gesamten Kosten fuer die Sendung bis zum Zielland. Das Zielland traegt die Kosten fuer die Befoerderung innerhalb seiner Grenzen.

3) Das Ursprungsland ermittelt den Betrag des eventuell zu erhebenden Nachportos und kennzeichnet die nicht ausreichend frankierten Briefe entsprechend. Das Symbol fuer Nachporto ist "T" (franz. fuer taxe).

4) Das Zielland behaelt den gesamten Betrag der eingezogenen Nachgebuehr.

5) Das Zielland ist an die Entscheidung des Ursprungslandes gebunden hinsichtlich der Akzeptanz der Frankatur und der Nachgebuehr-Entscheidung. "Every postal packet which does not bear the stamp "T" shall be considered as paid to destination and treated accordingly, unless there be an obvious error."

6) Unzustellbare Post ist ohne Erhebung zusaetzlicher Gebuehren an das Ursprungsland zurueckzusenden.

Das sind die wesentlichen Regeln. Eine weitere Regel habe ich oben noch erwaehnt: Keine Verwendung von Portomarken auf eingehender Auslandspost. Andere Regeln betrafen z. B. das ungueltige Marken zur Kennzeichnung einzurahmen waren. Auch das haben wir hier im Beitrag schon gesehen.

Die Abrechnungsregeln fussen auf der Annahme, dass das Volumen der eingehenden Post aus einem bestimmten Land in etwa dem Volumen der ausgehenden Post in dieses bestimmte Land entspricht. Daher musste nicht gross hin- und hergerechnet werden, sondern jedes Land behielt stets das volle Porto und dies glich sich stets aus. Die Ermittlung des Nachportos im Ursprungslandes macht aus meiner Sicht auch deshalb Sinn, weil die jeweiligen Postbeamten natuerlich weit besser mit den eigenen Gebuehren vertraut waren und z. B. auch die Frankaturgueltigkeit von Marken besser beurteilen koennen.

Heute wird das nicht mehr so gehandhabt und es wurden hier im Thema ja Beispiele gezeigt, dass unterfrankierte Briefe nicht weiterbefoerdert, sondern z. B. zur Ergaenzung des Portos an den Absender zurueckgegeben wurden. Ich kann nicht sagen, wann dieses System zusammengebrochen bzw. abgeschafft worden ist.

Nachtrag: Nach etwas Wuehlen -- ich habe nicht sehr viele Nachporto-Belege -- hier noch ein Beleg aus dem sich einwandfrei ergibt, dass der "T" Nachportovermerk noch im Ursprungsland angebracht wurde. Der Brief lief 1942 von den Bermudas in die USA. Das zu erhebende Nachporto wurde, in der Weltpostvereinswaehrung Centimes, noch von der dortigen Post vermerkt.


 
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