@ hajo22
[#5]Zur Komplettierung: Der Hof (die Marstallverwaltung oder das Hofmarschallamt z.B.), nicht nur der Großherzog oder die Großherzogin, besaß innerhalb Luxemburgs Portofreiheit. Später wurden für den Auslandsverkehr Dienstmarken gebraucht.
Diese Regelung besteht auch heute noch und schließt sogar die Korrespondenz
an den großherzoglichen Hof mit ein.
Schönen Gruß
DiDi